Gebühren 1: Vorrang für Gesundheit und Umwelt – denn die Gebührenunterschiede sind vernachlässigbar

Die Auswirkungen der unterschiedlichen Strategien der Klärschlammverbrennung auf die Bonner Abwassergebühren sind die große „black box“. Hierzu gibt es bisher keinerlei offizielle Angaben. Grund könnte sein, dass die Unterschiede äußerst gering sind – egal wie groß die Anlagen und wie hoch die Investitionen sind. Das legen Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) und die aktuellen Bonner Gebühren nahe.

DIE ANLAGENGRÖSSE HAT KAUM EINFLUSS AUF DIE HÖHE DER ABWASSERGEBÜHRE

Eines der Hauptargumente für die großen Varianten ist, dass sie wirtschaftlicher seien bzw. dass der Standort Salierweg in Bonn nicht wirtschaftlich betrieben werden könne (das kommentieren wir ein ander Mal …). Richtig ist, dass die Investitionskosten pro Tonne bei größeren Kapazitäten niedriger sind. Auf die Gebühren wirkt sich dies jedoch kaum aus. Insgesamt hat die Kapazität einer Anlage nur geringen Einfluss auf die Gebührenhöhe.

Nicht nachvollziehbar ist auch das Argument, dass die Gebühren nicht berechnet werden könnten, da die künftige Entwicklung unsicher sei. Denn für alle anderen wirtschaftlichen Daten wie Investitionskosten wurde 2017 als Referenzjahr genommen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …

BERECHNUNGEN DES UMWELTBUNDESAMTES (UBA)

Das UBA hat sich in seiner Veröffentlichung „Klärschlammentsorgung in der Bundesrepublik Deutschland“ vom Mai 2018 (S. 64 ff) intensiv damit befasst, wie sich höhere Entsorgungskosten auf die Gebühren auswirken.

Dabei ging es vorrangig darum, wie sich die Gebühren entwickeln, wenn der Klärschlamm künftig nicht mehr als Dünger in der Landwirtschaft ausgebracht, sondern verbrannt wird. Denn die sogenannte landwirtschaftliche oder stoffliche Entsorgung ist mit 160 – 320 Euro / Tonne (Trockenmasse) deutlich günstiger als die Monoverbrennung, die mit durchschnittlich 280 – 480 Euro / Tonne (Trockenmasse) zu Buche schlägt. Aber daraus lassen sich auch Rückschlüsse für unterschiedlich hohe Verbrennungskosten ziehen.

VERBRENNUNGSKOSTEN: GERINGER ANTEIL AN DEN ABWASSERGEBÜHREN

Laut UBA-Angaben entfallen in Deutschland nur 4 % der Abwasserkosten auf die Klärschlammentsorgung. Der „Löwenanteil“ wird durch Abwassertechnik wie Kanäle und Kläranlagen, Zinsen und Abschreibungen verursacht.

Bei einem Umstieg von landwirtschaftlicher Entsorgung auf eine Monoverbrennung des Klärschlamms würden sich die durchschnittlichen Abwasserkosten von 2,20 € pro Kubikmeter um drei Cent erhöhen. Ein 4-Personen-Haushalt müsste dann jährlich 491 € statt 484 € bezahlen, also 7 € mehr.

BONN: MONATLICH 2,51 € FÜR 4-PERSONENHAUSHALT

Die Bonner Gebühren (Drs. 1811289ST14, S. 20f) liegen über dem Bundesdurchschnitt. Ein Bonner Musterhaushalt mit vier Personen zahlt jährlich 588 € an Abwassergebühren (nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahlen 742 €).

Mit 620 € / Tonne (Trockenmasse) bzw. 155 € / m3 hat Bonn auch vergleichsweise hohe Verbrennungskosten. Sie machen aber mit 5,2 % nur einen geringen Anteil an den Abwassergebühren aus. Im Schnitt zahlt ein Bonner 4-Personenhaushalt im Jahrdaher nur 30,12 € für die Klärschlammverbrennung (nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler ist es mit 38,03 € etwas mehr) oder 2,51 € pro Monat. Pro Person sind dies jährlich etwa 7,50 € oder monatlich 62 Cent.

FAZIT: VORRANG FÜR DIE GESUNDHEIT DER BONNER*INNEN

Angesichts der schon heute relativ niedrigen geringen Gebühren für die Klärschlammverbrennung werden daher selbst größere Veränderungen oder Unterschiede bei den Verbrennungskosten der alternativen Modelle die Bonner Abwassergebühren nur unwesentlich tangieren.

Dann aber sollten unseres Erachtens andere Gesichtspunkte, allen voran die Gesundheit der Bonner Bürger*innen, Vorrang haben vor wirtschaftlichen Erwägungen.

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